Grand Prix d’Autriche

Teilnahmebedingungen

Stand: 21. Juni 2023

Allgemeines

Veranstalterin des Clubbewerbs „Grand Prix d’Autriche“ (in Folge kurz „GPdA“) ist die „OGAE Austria – Eurovision Song Contest Fanclub“ (in Folge „OGAE Austria“). Beim GPdA handelt es sich um einen unentgeltlichen Bewerb.

Organisationsteam

Der Vorstand der OGAE Austria beauftragt ein Organisationsteam mit der Durchführung des Bewerbs. Dieses Team besteht aus mindestens zwei Personen, die sich um die Abwicklung und die damit verbundenen Kommunikation des GPdA kümmern. Sie treffen sämtliche Entscheidungen im Sinne der Teilnahmebedingungen.

Mitglieder des Organisationsteams müssen nicht zwangsläufig Vorstandsmitglieder bzw. Mitglieder der OGAE Austria sein.

Teilnahme

Mit der Teilnahme am GPdA erklären sich die Teilnehmer*innen mit den Bestimmungen und Teilnahmebedingungen des Bewerbs einverstanden. Die Teilnahme am GPdA ist freiwillig.

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich ordentliche Mitglieder oder Ehrenmitglieder des Vereins, die zum Zeitpunkt der Durchführung des Bewerbs über eine aufrechte Mitgliedschaft verfügen.

Voraussetzung für eine Teilnahme ist die Angabe der zur Anmeldung zum GPdA notwendigen Teilnahmedaten. Eine individuelle und eindeutige Mailadresse ist Mindestanforderung für jede*n Teilnehmer*in. Eine mehrfache Nutzung der selben Mailadresse ist nicht erlaubt, da doppelte Zustellungen im Rahmen der Abstimmungen nicht möglich sind. Sämtliche erforderlichen Angaben müssen vor dem jeweiligen Anmeldeschluss des Bewerbs eingebracht werden.

Die Teilnahme ist nur im eigenen Namen möglich. Eine Teilnahme über andere ist nicht erlaubt. Jede*r Teilnehmer*in darf nur einmal teilnehmen.

Ausgeschlossen sind Teilnehmer*innen, die im Rahmen des letzten Bewerbs zB. aufgrund fehlender Wertungen disqualifiziert wurden (Sperrfrist von einem Jahr).

Einreichung

Die Grundidee des GPdA ist es, ein möglichst abwechslungsreiches Spektrum an Musik abzudecken – von (noch) weitgehend unbekanntem Liedgut bis hin zu alten oder vergessene Musikschätzen. Kurzum: große musikalische Diversität.

Der GPdA ist ein Bewerb zu dem grundsätzlich alle Lieder eingereicht werden dürfen, die nicht unter folgende Ausschlusskriterien fallen:

  • ESC Beitrag – jegliches jemals am Eurovision Song Contest teilnehmendes Lied (inkl. 2020)
  • Coverversion eines ESC-Beitrags (siehe oben)
  • Lieder, die in vorhergegangenen GPdA bereits eingereicht wurden (siehe dazu unser Beitragsarchiv)
  • Lieder, die von der*dem selben Interpret*in bereits in einer anderen Version (z.B. Originalaufnahme, Neuaufnahme, Singleversion, Albumversion, Kurzversion, Langversion, Liveauftritt, Remix) eingereicht wurden
  • Lieder, die im aktuellen Jahr sowie im Vorjahr des Bewerbs veröffentlicht wurden (dh. das Lieder mit Veröffentlichungsdatum nach dem 31. Dezember 2021 von der Teilnahme beim Grand Prix d’Autriche 2023 ausgeschlossen sind)

Die Einreichung der Beiträge erfolgt gleichzeitig mit der Anmeldung zum Bewerb über ein von der Veranstalterin zur Verfügung gestelltes Onlineformular durch Übermittlung eines YouTube-Linkes bzw. alternativ als MP3-File.

Bei Mehrfacheinreichungen (mehrfach das selbe Lied durch verschiedene Teilnehmer*innen) entscheidet der frühere Zeitpunkt der Einreichung. Teilnehmer*innen von mehrfach eingereichten Beiträgen wird die Chance zur Nachreichung eines Alternativbeitrages gegeben.

Spätestens mit Ablauf der Einreichfrist prüft das Organisationsteam alle Beiträge und stellt fest, ob diese nicht unter Ausschlusskriterien fallen und entsprechend der Teilnahmekriterien zugelassen werden. Muss ein Beitrag abgelehnt werden, wird die*der Teilnehmer*in umgehend per Mail informiert und zu einer Nachreichung eines Alternativbeitrages eingeladen.

Gliederung des Bewerbs

Die Bewertung der Einreichungen erfolgt in Vorrunden und einem Finale.

1. Vorrunden

Die Anzahl der Vorrunden ist abhängig von der jeweiligen Anzahl an eingereichten Beiträgen und wird jährlich von der Veranstalterin festgelegt. Bei weniger als 31 Teilnahmen entfällt der Vorrundenmodus.

Die Zuordnung der eingereichten Beiträge in die einzelnen Vorrunden sowie die Bestimmung der jeweiligen Startreihenfolge erfolgt zufällig per Los durch das Organisationsteam, wobei mindestens 1 Mitglied des Organisationsteams (zumindest virtuell) anwesend sein muss. Eine öffentliche Auslosung (z. B. in Form eines Livestreams bzw. einer Aufzeichnung) ist möglich.

2. Finale

Die bestgereihten Beiträge aus den Vorrunden qualifizieren sich für das Finale und werden im Rahmen dieser Finalrunde wiederum bewertet (siehe Bewertung). Die Anzahl der Finalist*innen bzw. Aufsteiger*innen aus den Vorrunden kann von Jahr zu Jahr variieren und wird durch die Veranstalterin nach Ende der Teilnahmefrist bekannt gegeben. Auch für das Finale erfolgt eine zufällige Festlegung der Startreihenfolge nach demselben Modus wie für die Vorrunden.

Bewertung & Bewertungskriterien

Alle Teilnehmer*innen stimmen durch die Vergabe von Punkten im Eurovision Song Contest-System (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10 und 12 Punkte; wobei 1 Punkt die niedrigste Bewertung und 12 Punkte die höchste Bewertung darstellen) mittels Online-Formular über die eingereichten Beiträge ab.

Über den jeweils selbst eingereichten Beitrag sowie die Beiträge in der eigenen Vorrunde darf nicht abgestimmt werden. Dies soll eine faire Abstimmung garantieren.

In den Vorrunden gilt für alle Teilnehmer*innen die Verpflichtung mitzustimmen. Wird eine Wertung nicht rechtzeitig und/oder korrekt abgegeben, erfolgt die Disqualifikation vom Bewerb. Im Finale sind die Finalist*innen verpflichtet abzustimmen (bei fehlender Wertung erfolgt die Disqualifikation vom Bewerb), alle anderen können mitstimmen.

Bei der Bewertung soll insbesondere auf die Komposition, das Arrangement und gesangliche Interpretation Bedacht genommen werden.

Bonuspunkte-System

Um die Diversität der eingereichten Beiträge und somit den Grundgedanken des GPdA zu fördern, findet in den Vorrunden ein Bonuspunkte-System Anwendung. Dabei werden Liedern, die besondere Kriterien erfüllen, zusätzlich zu den durch die Teilnehmer*innen-Bewertung erreichten Punkten Bonuspunkte angerechnet.

Folgende Kriterien werden mit diesen Bonuspunkten belohnt – in allen drei Kategorien sind zusammen maximal 72 Punkte möglich:

1. Interpret*in

  • Interpret*innen mit ESC-Teilnahme: plus 24 Extrapunkte
  • Interpret*innen mit ESC-Teilnahme zusammen mit Nicht-ESC-Interpret*innen: plus 12 Extrapunkte

Hinweis: Interpret*in muss Hauptinterpret*in sein (z.B. Leadsänger*in einer Band, jedoch nicht Background und/oder Autor*in des Beitrages)

2. Sprache bzw. Instrumental

  • Hauptsprache (einzelne Worte oder Textzeilen ausgenommen) des Liedes ist nicht Englisch oder Deutsch: plus 24 Extrapunkte
  • Hauptsprache (einzelne Worte oder Textzeilen ausgenommen) des Lieds ist Deutsch: plus 12 Extrapunkte
  • Instrumental-Titel: plus 24 Extrapunkte

3. Veröffentlichungszeitpunkt

  • Beitrag ist älter als 60 Jahre (wurde vor 1963 veröffentlicht): plus 24 Extrapunkte
  • Beitrag ist zwischen 40 und 60 Jahre alt (wurde in den Jahren 1963 bis inkl. 1982 veröffentlicht): plus 12 Extrapunkte

Die Bonuspunkte werden durch das Organisationsteam entsprechend den oben genannten Kriterien im Rahmen der Vorrunden-Bewertung geprüft, bewertet und automatisch auf die durch die Teilnehmer*innen vergebenen Wertungen angerechnet.

Die vergebenen Bonuspunkte werden bei der Veröffentlichung der jeweiligen Abstimmungsergebnisse gesondert ausgewiesen.

Das Bonuspunkte-System wird ausschließlich in den Vorrunden angewendet. Die Bewertung der Finalbeiträge erfolgt rein durch die jeweiligen Teilnehmer*innen nach dem ESC-Punktesystem (siehe Bewertung). Sollte keine Vorrunde durchgeführt werden, kommt das Bonuspunkte-System nicht zur Anwendung.

Gewinner*innen-Ermittlung

Die Ermittlung der Gewinner*innen erfolgt durch das oben beschriebene Bewertungssystem.

Der Beitrag mit der höchsten Punktezahl im Finale gewinnt den GPdA.

Bei Punktegleichstand entscheidet primär die Anzahl der jeweils erreichten Einzelbewertungen. Ist auch hier die Anzahl ident, entscheidet die Anzahl der 12-Punkte-Wertungen. Wurden keine 12 Punkte erreicht, wird die Anzahl der nächsten Punktekategorie (in absteigender Reihenfolge) zur Gewinnermittlung herangezogen.

Jury-Preis

Zusätzlich zur Bewertung durch die Teilnehmer*innen kann eine Jury bis zu drei Jury-Preise als besondere Anerkennung vergeben. Dabei soll neben den klassischen Bewertungskriterien (Komposition, Arrangement, gesangliche Interpretation) die Besonderheit der Beiträge (vergessene Musik, wenig bekanntes Liedgut, Außergewöhnlichkeit) gewürdigt werden.

Jury-Mitglieder können nicht am aktuellen Bewerb teilnehmen, haben jedoch in der Vergangenheit mindestens einmal am GPdA oder einem ähnlichen Bewerb eines anderen OGAE-Fanclubs teilgenommen. Die Jury besteht aus maximal drei Personen (eine Person fungiert als Jury-Vorsitzende*r), die vom Organisationsteam bestimmt und deren Namen erst nach der Vergabe der Jury-Preise bekannt gegeben werden. Über das Prozedere der Preisvergabe haben die Jurymitglieder selbst, unabhängig und absolut weisungsfrei zu entscheiden.

Benachrichtung von Gewinner*innen

Die Benachrichtigung der Gewinner*innen erfolgt per Newsletter durch die Veranstalterin.

Gewinne sind grundsätzlich symbolischer Natur und umfassen einen Wanderpokal sowie die Aufnahme der Teilnehmer*innen in die Gewinner*innen-Galerie auf der OGAE Austria Homepage.

Die Übergabe des Wanderpokals folgt keinen festgeschriebenen Regeln und erfolgt – wenn möglich – persönlich durch das Clubpräsidium.

Die Gewinne sind nicht übertragbar.

Fristen

Der GPdA wird einmal im Kalenderjahr durchgeführt.

Über die Durchführung des Bewerbs wird über den OGAE Austria Newsletter mindestens 1 Woche vor Start der Einreichfrist mit der Bekanntgabe des konkreten Zeitpunkts der Einreichfrist (Tag und Uhrzeit) informiert.

Die Einreichfrist beträgt mindestens 10 Kalendertage.

Der Beginn der Fristen für die Punktevergabe der einzelnen Vorrunden ist abhängig von der Anzahl der eingereichten Beiträge. Der Start der Abstimmung für die erste Vorrunde erfolgt jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ende der Einreichfrist.

Die Bekanntgabe der Abstimmungsergebnisse der Vorrunden bzw. der Finalrunde beginnt spätestens 14 Kalendertage nach Ende der jeweiligen Abstimmungsfrist.

Die Bekanntgabe der jeweiligen genauen Daten und Fristen erfolgt durch einen Newsletter an alle Teilnehmer*innen.

Rücktritt von Teilnehmer*innen

Jede*r Teilnehmer*in hat das Recht jederzeit vom Bewerb ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Mitteilung darüber erfolgt per E-Mail Nachricht an die Veranstalterin (club@ogae-austria.at). Alle eingereichten, den GPdA betreffenden Daten, werden daraufhin von der Veranstalterin gelöscht – sofern sie nicht für die weitere, transparente Abwicklung des Bewerbs erforderlich sind.

Ausschluss

Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder bei Angabe unwahrer oder fremder Daten behält sich die Veranstalterin das Recht vor, Personen vom Bewerb auszuschließen.

Die Veranstalterin behält sich ebenfalls das Recht vor, Teilnehmer*innen aufgrund der Übermittlung von anstößigen, rassistischen, gewaltverherrlichenden oder diskriminierenden Inhalten nach eigenem Ermessen von der Teilnahme jederzeit auszuschließen.

Veröffentlichungen

Jede*r Teilnehmer*in erteilt der Veranstalterin die ausdrückliche Erlaubnis, über die Teilnahme am GPdA unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Bundeslandes des Hauptwohnsitzes (bzw. dem Land bei einem Hauptwohnsitz außerhalb von Österreich) sowie des eingereichten Beitrags und der erreichten Wertungspunkte auf der OGAE Austria Homepage, im Newsletter, in Postings auf sozialen Medien (aktuell Facebook & Instagram) und gegebenenfalls im Clubmagazin „Reflections“ informieren zu dürfen.

Wird der Veröffentlichung nicht zugestimmt, ist eine Teilnahme am Bewerb nicht möglich.

Veröffentlichungen über Abstimmungsergebnisse oder von Punkteübersichten erfolgen in anonymisierter und kumulierter Form, so dass auf das Abstimmungsverhalten einzelner Teilnehmer*innen nicht rückgeschlossen werden kann.

Nach Ende des Bewerbs kann jede*r Teilnehmer*in die Detail-Wertungen der Vorrunden und des Finales anfordern und erhält diese per Mail zur Verfügung gestellt.

Vorzeitige Beendigung des Bewerbs

Die Veranstalterin behält sich vor, den Bewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Veranstalterin insbesondere dann Gebrauch, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.

Datenschutzhinweis

Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts für diesen Bewerb ist die OGAE Austria.

Die Teilnehmer*innen erklären sich mit der Verarbeitung und Nutzung der bei der Anmeldung zur Teilnahme erhobenen Daten durch die OGAE Austria, für die Durchführung des Bewerbs und zur Benachrichtigung über einen Gewinn nach Maßgabe der Teilnahmebedingungen einverstanden, insbesondere auch mit einer Veröffentlichung des vollständigen Namens und des Hauptwohnsitzbundeslandes (bzw. dem Land bei einem Hauptwohnsitz außerhalb Österreichs) auf der OGAE Austria Homepage, allfälligen Newslettern, Postings auf sozialen Medien (aktuell Facebook & Instagram) oder dem Clubmagazin „Reflections“.

Wird dieser Datenverwendung nicht zugestimmt, ist eine Teilnahme am GPdA nicht möglich.

Zu beachten ist auch die Datenschutzerklärung der OGAE Austria.

Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt im Einzelfall eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von der OGAE Austria ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden, behalten aber ihre Gültigkeit während einer Austragungszeit eines Bewerbes.

Weitere Informationen: