GPdA 2021: Start der neuen Saison

Seit dem Bestehen der OGAE Austria gibt es den „Grand Prix d’Autriche“ (kurz: GPdA). Letztes Jahr feierten wir das 25-Jahr-Jubiläum, dieses Jahr geht der clubinterne Songwettbewerb zum 26. Mal über die Bühne – wir starten somit ins nächste Vierteljahrhundert und mit einigen Neuerungen.

GPDA NEXT GENERATION: WAS IST NEU?

In den letzten Jahren haben wir den Bewerb bereits kontinuierlich „verjüngt“ und etwa mit einem neuen Voting- und Präsentationssystem noch spannender gemacht. Das wollen wir für die 26. Ausgabe selbstverständlich beibehalten.

Darüber hinaus gibt es heuer einige Weiterentwicklungen – basierend auf euren Rückmeldungen im Rahmen der Teilnehmer*innen-Umfrage nach dem letztjährigen Bewerb und offizielle Teilnahmebedingungen für den „Grand Prix d’Autriche“. Damit haben wir ein transparentes Reglement für unseren Clubbewerb.

Die wichtigsten Neuerungen für den GPdA 2021 sind:

A. Sperrfrist für aktuelle Beiträge

Lieder mit Veröffentlichungsdatum nach dem 30. Juni 2020 sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Damit kommen wir eurem Wunsch nach, Hits aus dem aktuellen Chartgeschehen bewusst nicht teilnehmen zu lassen („Cool Down“-Phase von einem Jahr).

B. Bonuspunkte-System

Um die Diversität der eingereichten Beiträge und somit den Grundgedanken des GPdA zu fördern, gibt es ab sofort ein Bonuspunkte-System in den Vorrunden. Dabei werden Liedern (die nachfolgende Kriterien erfüllen) zusätzlich zu den durch die Teilnehmer*innen-Bewertung erreichten Punkten Bonuspunkte angerechnet.

Folgende Kriterien werden belohnt:

1. Interpret*in

  • Interpret*innen mit ESC-Teilnahme: plus 24 Extrapunkte
  • Interpret*innen mit ESC-Teilnahme zusammen mit Nicht-ESC-Interpret*innen: plus 12 Extrapunkte

Hinweis: Interpret*in muss Hauptinterpret*in sein (z.B. Leadsänger*in einer Band, jedoch nicht Background und/oder Autor*in des Beitrages)

2. Sprache bzw. Instrumental

  • Hauptsprache (einzelne Worte oder Textzeilen ausgenommen) des Liedes ist nicht Englisch oder Deutsch: plus 24 Extrapunkte
  • Hauptsprache (einzelne Worte oder Textzeilen ausgenommen) des Lieds ist Deutsch: plus 12 Extrapunkte
  • Instrumental-Titel: plus 24 Extrapunkte

3. Veröffentlichungszeitpunkt

  • Beitrag wurde vor 1960 veröffentlicht: plus 24 Extrapunkte
  • Beitrag wurde von 1960 bis inkl. 1980 veröffentlicht: plus 12 Extrapunkte

WICHTIG: Du kannst natürlich nach wie vor Lieder einreichen, die nicht in eine der Bonuskategorien fallen (sofern sie nicht nach dem 30.06.2020 veröffentlicht und noch nicht am GPdA teilgenommen haben).

Das Bonussystem ist als Anreiz gedacht und soll mehr Abwechslung bringen – ganz im Sinne unseres Clubbewerbs. In allen drei Kategorien sind zusammen übrigens maximal 72 Punkte möglich.

C. Bekanntgabe der Einreichfrist

Damit du dich auf den Start der Einreichungen vorbereiten kannst, legen wir den Zeitraum der Einreichfrist vorab fest (ua. für mehr Fairness bei möglichen Doppel-Einreichungen).

Die Einreichfrist für den „Grand Prix d’Autriche 2021“ läuft von
Dienstag, 13.07.2021 um 17:00 Uhr bis
inkl. Sonntag, 25.07.2021 um 23:59 Uhr (MESZ).

Die Einreichfrist ist für dieses Jahr bereits abgelaufen. Alle Teilnehmenden erhalten in Kürze alle weiteren Informationen per Mail.

Das finale Lineup findest du ab sofort auf auf dieser Seite.

D. Öffentliche Auslosung

Die Zulosung zu den einzelnen Vorrunden sowie die Startreihenfolge in den Vorrunden und im Finale erfolgt ab sofort öffentlich und transparent. Für den diesjährigen GPdA passiert das am Donnerstag, dem 29. Juli 2021 um 19:30 Uhr auf Facebook Live.

GRAND PRIX D’AUTRICHE: KURZ ERKLÄRT

Die Grundidee des “Grand Prix d’Autriche” ist es, ein möglichst abwechslungsreiches Spektrum an Musik abzudecken: neues, noch unbekanntes Liedgut genauso wie ältere, teils vergessene Musikschätze. Kurzum: große musikalische Diversität.

  • Der GPdA ist – genauso wie der Song Contest – ein Liederwettbewerb.
  • Jede*r Teilnehmer*in kann ein Lied einreichen und aus allen Einreichungen wird ein Gewinnerbeitrag gekürt.
  • Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der OGAE Austria.
  • Eingereicht werden kann jedes Lied – mit Ausnahme von ehemaligen Eurovisions-Beiträgen (damit sind auch die 41 Beiträge des abgesagten ESC 2020 gemeint) sowie den bisher beim Grand Prix d’Autriche eingereichten Titeln. Diese „Verbotsliste“ findest du im Beitragsarchiv.
  • Im Falle von Doppeleinreichungen gilt das „First-Come-First-Serve-Prinzip“. Spätere Einsendungen bekommen die Möglichkeit zur Nachreichung eines Alternativtitels.
  • Bewertet wird in Vorrunden und einem Finale – ganz nach ESC-Manier (die genauen Infos bekommen alle Teilnehmer*innen sobald die Startliste feststeht per Mail). Der*dem Gewinner*in winken übrigens der Wanderpokal sowie viele wertvolle Punkte für unsere Weltrangliste.

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